Beantragungsstart Energiekostenzuschuss 1 für das 4. Quartal 2022

Seit 17. April 2023 können alle Unternehmen, die sich vom 29. März bis zum 14. April für eine Unterstützung im Rahmen des Energiekostenzuschusses 1 (EKZ 1) vorangemeldet haben, ihren Antrag für eine Unterstützung im Rahmen des EKZ 1 für das 4. Quartal 2022 stellen.

Der Antrag muss im Fördermanager des aws, der Förderbank des Bundes, eingereicht werden. Ende der Antragsfrist ist der 3. Juli 2023.

Grundsätzlich gelten für den Energiekostenzuschuss 1 im vierten Quartal sehr ähnliche Voraussetzungskriterien wie für den bisherigen Energiekostenzuschuss 1. Bei den Energieformen werden, neben Strom, Erdgas und Treibstoffen, auch aus Strom oder Erdgas produzierte Wärme oder Kälte gefördert. So soll sichergestellt, dass alle Unternehmen, die aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise hohe Mehrkosten aufweisen und auf eine Unterstützung für einen Teil der Mehrkosten angewiesen sind, diese auch erhalten.

Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmen

Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 Euro und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 Euro, die keinen Energiekostenzuschuss erhalten können, haben seit 17. April die Möglichkeit, online den Selbst-Check für den Erhalt der Energiekostenpauschale zu machen. Die jeweilige Förderhöhe liegt zwischen 110 Euro und 2.475 Euro und wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz des Jahres 2022 bestimmt.

Wichtige Webseiten:

Information zum EKZ 1: https://www.aws.at/

Fördermanager des aws: https://foerdermanager.aws.at/

Selbst-Check Energiekostenpauschale: https://www.energiekostenpauschale.at/