IV-Tirol informiert: Überbrückungsgarantien für KMUs

Die Bundesregierung unterstützt kleine und mittlere Betriebe mit Liquiditätsengpässen durch Überbrückungsgarantie in Höhe von 90 Prozent für Energiekosten. Die Antragstellung ist bis 15. November 2023 beim Austria Wirtschaftsservice (aws) möglich.

Die anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sowie andere geopolitische Ereignisse belasten viele österreichische Unternehmen und Haushalte weiterhin. Insbesondere die Folgen auf den Energiemärkten haben zu einem Anstieg der Energiekosten geführt, was für die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der österreichischen Unternehmen große Herausforderungen darstellt. Um Unternehmen zu unterstützen, hat die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss und die Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen beschlossen. Beim Energiekostenzuschuss I (Februar bis Dezember 2022) wurden bereits 450 Millionen Euro ausbezahlt. Mit 16.10.2023 startete auch die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss II. Um gezielt kleine und mittlere Betriebe mit Liquiditätsengpässen zu unterstützen, schafft die Bundesregierung nun die Möglichkeit einer staatlichen Überbrückungsgarantie in Höhe von 90 Prozent für Energiekosten.

Details zu den Überbrückungsgarantien:

  • Eine Garantie wird für die Aufnahme eines Kredites benötigt, wenn seitens des Unternehmens keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden sind.
  • Diese staatliche Garantie in Höhe von 90 Prozent sorgt für die erforderliche Sicherheit. Somit kann die Bank für betroffene Unternehmen Kredite genehmigen.
  • Konkret kann die Überbrückungsgarantie für die Kosten für Strom, Erdgas, Treibstoff, Wärme, Kälte, Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel in Anspruch genommen werden.
  • Die Maßnahme richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und wird von der Austria Wirtschaftsservice (aws) abgewickelt.
  • Die Anträge können nun, nach erfolgter Notifikation der Fördermaßnahme durch die Europäische Kommission, bis zum 15.11.2023 bei der aws gestellt werden.
  • Für diese Maßnahme steht ein Volumen von 100 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Die maximale Garantieübernahme beträgt pro Einzelfall höchstens zwei Millionen Euro und die maximale Laufzeit der Garantie beträgt fünf Jahre.
  • Es werden keine Bearbeitungsgebühren erhoben und die Garantieentgelte richten sich nach dem EU-Krisenrahmen.
  • Mehr Informationen unter: https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonderfoerderungsprogramme/