Schwere Verläufe der Influenza, also einer „echten“ Grippe, können in allen Altersgruppen auftreten. Mögliche Folgen für Betriebe sind Krankenstände und Pflegefreistellungen. Um die Durchimpfungsrate der in Österreich lebenden Menschen zu erhöhen, und damit auch die arbeitende Bevölkerung widerstandsfähiger gegen die Grippewelle im Winter zu machen, haben Bund, Länder und Sozialversicherung ein neues Influenza-Impfprogramm aufgesetzt, das Unternehmen bei der Durchführung von betrieblichen Grippeimpfungen unterstützt.
Was kostet die Influenza-Impfung im Betrieb und wer bezahlt was?
Bund, Länder und Sozialversicherung finanzieren gemeinsam den Impfstoff, der für die Impfsaison 2023/2024 bereits für ganz Österreich bestellt ist. Die Betriebe organisieren die Impfung vor Ort und übernehmen die Kosten für den Impfstich. Im Gegenzug entfällt der sonst im Impfprogramm vorgesehene Selbstbehalt von EUR 7,-. Es ist also kein Geld bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzuheben.
Wer impft in Betrieben?
Die Betriebe müssen selbst eine Ärztin bzw. einen Arzt organisieren, die bzw. der vor Ort impft. Das kann, sofern verfügbar, der oder die eigene Arbeitsmediziner/in sein oder ein extern engagierter befugter Arzt/eine extern engagierte befugte Ärztin.
Das Impfhonorar übernimmt der Betrieb. Das gilt auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die in Betrieben impfen: Diese rechnen nicht mit der Sozialversicherung ab, sondern erhalten ihr Honorar vom Betrieb.
Sie haben Interesse, sich an der Impfaktion zu beteiligen? Alle weiteren Informationen finden Sie unter: