Hier die wesentlichen Eckpunkte der Richtlinie für unsere Mitglieder zusammengefasst:
Zugang - Voraussetzungen für Beihilfengewährung:
Dauer:
Kurzarbeitsbeihilfe:
Qualifizierungsbeihilfe:
Bei Fragen zum neuen Kurzarbeitsmodell können Sie sich gerne an den Geschäftsführer der IV Tirol, Michael Mairhofer, per E-Mail an michael.mairhofer@iv.at bzw. telefonisch unter +43 650 6424210 wenden.
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