Halle eines Logistikunternehmens
Europapolitik

Industrie ad EU-Lieferkettengesetz: Vernünftige Ausgestaltung fehlt weiterhin

EU-Richtlinie ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht – in entscheidenden Punkten an der wirtschaftlichen Realität vorbei – Gesetz nimmt Unternehmen in ungerechtfertigte Pflicht

Selbstverständlich gibt es seitens der Industrie eine Zustimmung für die Intention, verantwortungsvolles und nachhaltiges Verhalten von Unternehmen in nationalen wie internationalen Geschäftsbeziehungen zu leben und zu fördern, das liegt in der DNA der Unternehmerinnen und Unternehmer. Zahlreiche österreichische Unternehmen führen bereits seit vielen Jahren Sorgfaltsprüfungen entlang ihrer Lieferketten durch und arbeiten mit ihren Lieferanten eng zusammen, um Standards zu verbessern. Mit der heute verkündeten politischen Einigung zu einem neuen EU-Lieferkettengesetz werden jedoch an den Unternehmen vorbei Regeln eingeführt die zum Teil nicht praxistauglich sind und die bestehenden administrativen Kosten in die Höhe schnellen lassen werden.

„Gut gemeint ist nicht unbedingt gut gemacht, die Ausgestaltung der neuen EU-Richtlinie bürdet Unternehmerinnen und Unternehmer in Österreich und Europa unerfüllbare Informations- und Prüflasten auf und ist ein Bürokratiemonster“, so Georg Knill, Präsident der Industriellenvereinigung (IV) und meint weiter: „die Politik wälzt hier ihre Verantwortungen auf die Unternehmerinnen und Unternehmer ab – sie sollen nun lösen, was Regierungen über Jahre nicht erreicht haben. Das ist für viele Unternehmen, gerade im mittelständischen Bereich schlicht nicht umsetzbar.“ Darüber hinaus könnten Unternehmen für Problemstellungen haftbar gemacht werden, die weit außerhalb ihres Wirkungsbereiches liegen, gerade wenn Firmen verpflichtet werden ihre Lieferketten bis zurück zum ursprünglichsten Rohstoff zu scannen. Hier muss eine praktikable und praxisnahe Ausgestaltung erfolgen und die vorgesehen Haftungsbestimmungen sowie die Klagsrechte externer Stakeholder auf ein machbares Maß reduziert werden.

Bürokratiedruck enorm: Selbst in EU 27 unterschiedliche Umsetzungsgesetze

Für Unternehmen, die in mehreren EU-Staaten tätig sind, bedeutet die europäische Regelung ein überbordendes Maß an administrativem Aufwand, da es weiterhin nicht gelungen ist, eine vollständige Harmonisierung der wesentlichsten Teile der Richtlinie zu erzielen. Europaweit tätige Unternehmen werden sich daher mit 27 unterschiedlichen nationalen Umsetzungsgesetzen beschäftigen müssen. „Wir appellieren an die zuständigen Verhandler in den nun folgenden technischen Arbeitsgruppen den Schaden im finalen Text zu begrenzen. Es bedarf Nachbesserungen bei Harmonisierung, Haftung, Klagsrechten“, so Knill.