Ein europäisches Gesetz muss für die Unternehmen, die es umsetzen müssen, auch in der Praxis anwendbar und praktikabel sein. Im vorliegenden Entwurf des EU-Lieferkettengesetzes finden sich überschießende Anforderungen und ein Weiterreichen der Verantwortung von einer Lieferstufe auf die nächste. In der jetzigen Ausgestaltung ist das EU-Lieferkettengesetz ein wenig effektives Mittel, um das Ziel - Menschenrechte wirkungsvoll zu schützen und Umweltschäden zu vermeiden – auch zu erreichen. Die Industriellenvereinigung (IV) bekennt sich zu nachhaltigem, verantwortungsvollem und zukunftsfähigem Wirtschaften. Es muss dabei jedoch sichergestellt werden, dass internationale Lieferketten nicht durch überschießende und realitätsferne Regelungen und so das unternehmerische Handeln nachhaltig beeinträchtigt werden.
Die Politik wälzt durch die Regulatorien ihre Verantwortung auf die Unternehmerinnen und Unternehmer ab – sie sollen nun lösen, was Regierungen über Jahre nicht erreicht haben. Zahlreiche österreichische Industrieunternehmen führen bereits seit vielen Jahren Sorgfaltsprüfungen entlang ihrer Lieferketten durch und arbeiten mit ihren Lieferantinnen und Lieferanten eng zusammen, um Standards zu verbessern. Es geht aber nicht, dass Unternehmen für Unzulänglichkeiten in ihren Lieferketten haftbar gemacht werden, wenn sie diese nicht direkt verursacht haben oder sie entsprechende Sorgfaltspflichten getroffen haben, um diese zu verhindern. Das ist für viele Unternehmen, gerade im mittelständischen Bereich schlicht nicht umsetzbar und schießt weit über das eigentliche Ziel hinaus. Die deutsche Bundesregierung hat bereits eine Enthaltung in Aussicht gestellt, angesichts dessen erwartet die österreichische exportierende Wirtschaft und Industrie auch ähnliche Signale seitens der österreichischen Entscheidungsträgerinnen und -träger.