Klima, Infrastruktur, Transport, Ressourcen, Energie

UVP-Verfahren: Ergebnisse der BMK-Arbeitsgruppe ernüchternd und völlig unzureichend

IV-GS Neumayer: Gerade jetzt substanzielle legistische UVP-Reform unausweichlich – Umfassende Vorschläge der Wirtschaft rasch umsetzen

„Wer echte Verfahrensbeschleunigung auf die lange Bank schiebt, schiebt gleichzeitig die Energiewende und die gedeihliche Entwicklung unseres Wirtschaftsstandortes auf die lange Bank“, kommentiert der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Christoph Neumayer, die ernüchternden Ergebnisse der BMK-Arbeitsgruppe zu Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP), die nach rund sechs Monaten am heutigen Dienstag ihre Empfehlungen für effizientere Verfahren präsentiert hat.  

Die zwar „größtenteils sicher gut gemeinten und mitunter durchaus sinnvollen Ansätze“ würden sich leider vorwiegend auf flankierende Maßnahmen beschränken, jedoch „keinen echten legistischen Reformwillen im Sinne strafferer Verfahren erkennen lassen. Das wirkt angesichts der aktuellen weltpolitischen Lage geradezu skurril“. Selbst zu den vorgestellten Begleitmaßnahmen konnte offenbar kein breiter Konsens innerhalb der Arbeitsgruppe erzielt werden, das Ergebnis sei entsprechend enttäuschend. Zudem handle es sich fast ausschließlich um Maßnahmen mit mittelfristigem Zeithorizont. „Die Reformen brauchen wir aber jetzt“, unterstreicht Neumayer die Dringlichkeit einer umfassenden UVP-Reform, nicht zuletzt im Sinne der Energiewende, Stichwort Erneuerbaren Ausbau Gesetz. Jene Ziele seien ohne die rasche Umsetzung großer Infrastrukturprojekte – etwa den weiteren Ausbau der Wasserkraft – keinesfalls zu erreichen. 

Einige Punkte hätten auch kontraproduktives Potenzial, wie im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung oder der strategischen Umweltprüfung. Bei anderen Vorschlägen bestünde wiederum die Gefahr einer sehr einseitigen Umsetzung, wie zum Beispiel im Hinblick auf Schulungen und Weiterbildungen, diese müssten auch die Seite der Wirtschaft berücksichtigen.  

Positiv zu bewerten seien die Überlegungen zu einer besseren Strukturierung der Verfahren im UVP-Gesetz. „Abgesehen davon hat man es aber offenbar gezielt vermieden, echte legistische Vorschläge zum UVP-Gesetz selbst zu machen. Daran wird man aber nicht vorbeikommen“, so Neumayer, der erneut nachdrücklich auf den umfassenden, gemeinsamen Maßnahmenkatalog von Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer und Österreichs Energie verweist. Diese Vorschläge lägen seit Anfang des Jahres auf dem Tisch, wurden unter den drei Häusern abgestimmt, mit großer legistischer Expertise erarbeitet und wären rasch umsetzbar.