In der letzten Nationalratssitzung vor dem Sommer wird eine Vielzahl an Dossiers abgestimmt. Für die heimische Industrie sind besonders die Möglichkeit der Kombination von Strompreiskompensation und Energiekostenzuschuss sowie die Übernahme der Möglichkeit zur digitalen Hauptversammlung ins Dauerrecht, relevant und schaffen operative Erleichterungen für die heimischen Unternehmen.
Kombinationsmöglichkeit von Strompreiskompensation und Energiekostenzuschuss
Ein Abänderungsantrag der Koalitionsparteien zum Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) wurde mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen angenommen und ermöglicht nun die Kombination des Energiekostenzuschuss mit der Strompreiskostenkompensation gemäß Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz (SAG). Darüber hinaus wurde durch die Kombinationsmöglichkeit der Instrumente die notwendige Rechtssicherheit für 2022 geschaffen und Wettbewerbsnachteile gegenüber Deutschland behoben, denn dort ist etwa eine vergleichbare Kombination ebenfalls möglich. Die Industrie setzt sich weiterhin nachdrücklich für eine zeitliche Erweiterung des SAG ein, damit die Strompreiskompensation auch als langfristiges Standortelement zur Anwendung kommen kann.
Digitale Hauptversammlung soll ins Dauerrecht übernommen werde
Ein zweites zentrales Dossier passierte ebenfalls den Nationalrat: die Möglichkeit zur digitalen Hauptversammlung. Gemäß Aktiengesetz mussten Hauptversammlungen grundsätzlich physisch abgehalten werden. Erst die Covid-19-Gesetzgebung hat ein tatsächlich funktionierendes Format für eine virtuelle Umsetzung geschaffen, da sich die im Aktiengesetz grundsätzlich existierenden Möglichkeiten der Fernteilnahme sich schnell als untauglich herausgestellt hatten. Das für die Zeit der Lockdowns und Kontaktbeschränkungen eingeführte Format der virtuellen Hauptversammlung war so erfolgreich, dass es nun ins Dauerrecht übernommen wurde. Die Aktionärsstruktur der im ATX Prime gelisteten Gesellschaften ist zudem sehr international. So ergab eine unlängst durchgeführte Auswertung, dass deutlich mehr als die Hälfte des Streubesitzes den Sitz außerhalb der Republik Österreich hat. Die heimischen Emittenten sind also auf internationales Kapital angewiesen. Auch das spricht für virtuelle Versammlungen, um unnötige Wege zu vermeiden.