Wirtschafts-, Finanzpolitik & Recht

Informationsfreiheitsgesetz: Doppelbelastung für Unternehmen vermeiden

Doppelbelastung für bereits der Rechnungshofkontrolle unterliegende Unternehmen ist überflüssige administrative Mehrbelastung

Das heute seitens der Bunderegierung präsentierte Informationsfreiheitsgesetz sorgt für mehr Transparenz des Staates und der Behörden. „Dass staatliches Handeln für jedermann transparent gemacht und der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert wird, ist ein wichtiger Schritt zu einer modernen, effizienten Verwaltung“, so Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV). Das neue Gesetz umfasst jedoch auch nicht hoheitlich tätige Unternehmen, die bereits der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen. Dies ist für die Industrie nach wie vor nicht nachvollziehbar.: „Staats- und landesnahe Unternehmen sind seit vielen Jahren rechnungshofkontrollpflichtig und werden auf Punkt und Beistrich genauestens geprüft. Mit dem vorgeschlagenen Informationsfreiheitsgesetz werden zusätzliche bürokratische Belastungen für die betroffenen Unternehmer geschaffen, die eingehende Anfragen von jedermann beantworten müssen – mit allen potenziellen Auswirkungen auf deren Wettbewerbsfähigkeit.“, betont Neumayer.