Wirtschafts-, Finanzpolitik & Recht

Steueranpassung für IV ausgewogen und notwendig!

Steuerreform ist Teil der längst fälligen Entlastung der Arbeitnehmer und der Wirtschaft.

Auch nach der nunmehr beschlossenen Senkung der Köst wird Österreich innerhalb der EU mit dem Steuersatz im Mittelfeld liegen, weit über Deutschland mit 15 % oder der Schweiz mit 8,5 %. Nach aktuellen Zahlen sind allein 2018 die Unternehmenssteuern in Tirol um 8,7 Prozent gestiegen und machten insgesamt über eine Milliarde € aus. Die Anpassung war daher mehr als überfällig.

Die IV-Tirol hat in der Diskussion um die Steuerreform vor allem eine Entlastung jener Unternehmen gefordert, die am Standort Österreich in Produktion und Arbeitsplätze investieren. Präsident Christoph Swarovski: „Wir halten an dieser Forderung fest und gehen davon aus, dass es weitere Anpassungen im Steuersystem geben wird. Sehr wichtig ist uns auch, dass die Entlastung der Wirtschaft für alle Unternehmen - unabhängig von ihrer Größe und der Gesellschaftsform - gelten muss. Wir freuen uns, dass mit der Reform unseren Mitarbeitern mehr von ihrem Gehalt übrigbleibt. Das ist auch wichtig im Wettbewerb um die Fachkräfte.“ Die IV sieht das späte Inkrafttreten der Steueranpassungen für die Wirtschaft problematisch. Das könnte sich bei abflachender Konjunktur als falsch erweisen.