Einheitlicher Stromnetztarif? Nicht auf Kosten der Tiroler Industrie

Versorgungssicherheit und Leistbarkeit von Energie sind insbesondere für den produzierenden Sektor und die energieintensive Industrie wesentliche Grundlagen, um weiterhin am Standort Österreich tätig sein zu können. Werden diese Grundlagen nicht oder nicht ausreichend gesichert, sind Wertschöpfung und Wohlstand auf Dauer nicht zu gewährleisten. Die Potentiale des europäischen Energiebinnenmarktes und einer modernen, diversifizierten Energieversorgung müssen daher gezielt genützt werden. Die massiven Energiepreisschwankungen der letzten beiden Jahre und damit einhergehend die Schwierigkeiten der Tiroler Industrie, diese Kostensprünge im Unternehmen abzubilden, haben gezeigt, wie abhängig der Industriestandort Tirol von leistbarer und dauerhaft verfügbarer Energie ist.
24 Prozent des Tiroler Gesamtenergieverbrauchs werden für den produzierenden Bereich benötigt. Die Wirtschaft wächst und verbraucht dennoch weniger Energie. Dies erklärt sich einfach daraus, dass die Wirtschaft und die Industrie massiv in Energieeffizienz investieren. Die günstigste Energie ist jene, die nicht verbraucht wird.
Daher benötigt es vermehrte finanzielle Anreize, in Energiesparmaßnahmen zu investieren. Erfreulicherweise wurde die Anschlussförderung des Landes Tirol für Umweltförderungen der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) wieder für alle Unternehmensgrößen geöffnet. Um die Unabhängigkeit der Tiroler Industrie und den betrieblichen Ausbau der erneuerbaren Energien weiter zu forcieren, benötigt es auch eine Anschlussförderung des Landes Tirol für ausgewählte Programme der Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG) zur Umsetzung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG).
Kurzfristig ist es jedoch unabdingbar, vorhandene Instrumente zur Abfederung der Energiekosten für Industriebetriebe zu verlängern. Hier ist vor allem die Fortführung der Strompreiskompensation zu nennen, die bereits in 15 EU-Mitgliedsstaaten großteils bis 2030 etabliert ist. Die Bundesregierung hat das Standortinstrument für 2022 gewährt, die Ausweitung bis 2030 ist aber nach wie vor ausständig.