Vorsorgeflächen für Betriebserweiterungen

In Tirol existieren bereits sogenannte landwirtschaftliche Vorsorgeflächen: Ist eine Fläche als landwirtschaftliche Vorsorgefläche ausgewiesen, besteht ein absolutes Verbot der Baulandwidmung. Die Regionalprogramme für die landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen sind zudem unbefristet gültig. Nur in Ausnahmefällen können Änderungen vorgenommen werden und zwar aufgrund von wichtigen öffentlichen Interessen.
Der Dauersiedlungsraum in Tirol beträgt lediglich knapp 11 Prozent, was dazu führt, dass unterschiedliche Nutzungskategorien wie Landwirtschaftsflächen, Wohnflächen und eben auch wirtschaftlich genutzte Flächen in starker faktischer Konkurrenz zueinanderstehen.

Die Tiroler Landesregierung hat sich in ihrem aktuellen Regierungsprogramm zum Ziel gesetzt, Entwicklungsflächen für Gewerbe- und Industriebetriebe sicherzustellen. Hierzu sollen Konzepte zur Intensivierung bestehender sowie neuer Flächen – unter Einbeziehung der Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft und der Gemeinden – erarbeitet werden.

In Analogie zu den landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen sollen daher die bestehenden und künftigen Produktionsstandorte der Tiroler Industriebetriebe durch „Vorsorgeflächen für Betriebserweiterungen“ als eigene Regionalprogramme abgesichert werden. Darüber hinaus soll der Erwerb von solchen Flächen im Grundverkehrsgesetz entsprechend verankert werden.

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Maßnahmen der IV Tirol

  • Definition eines gemeinsamen Projektes „Vorsorgeflächen für Betriebserweiterungen“ mit dem Land Tirol

KPIs

  • Erfolgreiche Einführung der Kategorie „Vorsorgeflächen für Betriebserweiterungen“ (Tiroler Landesstatistik)
  • Anzahl der Gewerbeflächen inkl. dynamischer Betrachtung
  • Quantitative Entwicklung der Vorsorgeflächen für Betriebserweiterungen