Tirol Konvent der Landesregierung: Tiroler Industrie fordert mutige Reformen!

Die Digitalisierung von Produktions- und Verwaltungsprozessen innerhalb der Wirtschaft und der Industrie schreiten rasant voran. Es ist daher unabdingbar, dass die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse der öffentlichen Hand mit diesen Entwicklungen Schritt hält und E-Government bis 2030 massiv ausgebaut wird. Die Nutzung der diversen Services soll dabei unkompliziert, schnell und sicher funktionieren. Die Tiroler Landesregierung hat im Jahr 2021 das Digitalisierungsrahmenwerk „BUILD:tirol“ beschlossen.
Im Rahmen dieses Vorhabens sollen die vier Dimensionen der Digitalen Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern (B), mit Unternehmen (U), mit Institutionen (I) und innerhalb der Landesverwaltung (L) ebenso berücksichtigt werden wie die Digitale Barrierefreiheit und die Digitalisierung der internen Organisation (D) als Querschnittsthemen. Innerhalb dieser Initiative wurden bereits zahlreiche Maßnahmen definiert, konsolidiert, zu einer Roadmap zusammengeführt und die sukzessive Umsetzung der priorisierten Projekte gestartet. Ende 2023 hat der Tiroler Landtag darüber hinaus das Tiroler Digitalisierungsgesetz beschlossen.
Die Tiroler Landesgesetze werden im Wesentlichen in fünf Bereichen an die Digitalisierung angepasst:
In der föderalen Struktur Österreichs ist es von zentraler Bedeutung, dass Behördenwege für Unternehmen vereinheitlicht und damit auch vereinfacht werden. Es sollen die Prinzipien „Once-Only“ bzw. „Single-Sign-On“ für alle Kontakte mit Verwaltungsbehörden umgesetzt werden. Darüber hinaus braucht es die Möglichkeit, Antragsunterlagen auf elektronischem Weg einzubringen, weiters soll die Verpflichtung zur Einbringung von Unterlagen in mehrfacher Ausfertigung abgeschafft werden.
Auch soll es für die Tiroler Unternehmen möglich sein, den Status von Verwaltungsverfahren digital nachzuverfolgen. Das soll nach dem Vorbild von diversen „Shop-Anwendungen“ möglich sein, bei welchen die Kundin bzw. der Kunde jederzeit den Stand der Umsetzung des Geschäftsfalles abfragen kann.